Massnahmen beruflicher Art
Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen sollen die körperlich, geistig oder psychisch eingeschränkte Erwerbsfähigkeit wiederherstellen, verbessern oder erhalten. Dabei sind das Alter, der Entwicklungsstand und die Fähigkeiten sowie die noch zu erwartende Dauer des Erwerbslebens zu berücksichtigen. Ziel ist, die Massnahmen, wenn immer möglich, im ersten Arbeitsmarkt durchzuführen, um die Chancen einer (Wieder-) Eingliederung zu erhöhen.